Transportlexicon
Kraftverkehrsordnung (KVO)
KVO steht für Kraftverkehrsordnung. Sie regelte einst die Haftung von Transportunternehmen im innerdeutschen Fernverkehr des Straßengüterverkehrs. Doch 1998 kam das Transportrechtsreformgesetz. Es beendete die Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr und machte die KVO damit überflüssig.
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Siehe auch:
Transport
Was bedeutet Transport? Bei einem Transport befördern Fahrzeuge Personen oder Güter von A nach B. Es ist einer der drei Hauptprozesse in der Logistik. Zu den sogenannten TUL-Prozessen zählen außerdem das Lagern und Umschlagen. Durch die Vielzahl an logistischen Herausforderungen gilt der Transport ...
Transportunternehmen
Was ist ein Transportunternehmen? Ein Transportunternehmen bietet hauptsächlich Transportleistungen und in geringerem Maße auch Umschlag-, Kommissionier- und weitere Logistikdienstleistungen an. Transportunternehmen können Güterverkehrsbetriebe wie Speditionen sein. Aber auch Personenbetriebe wie ...