Transportlexicon

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Dieselfahrverbote

Gelten Dieselfahrverbote auch für LKW?

Dieselfahrverbote gelten in Deutschland nicht nur für PKW, sondern auch für Nutzfahrzeuge. Das betrifft vor allem Unternehmen mit LKW und Sprintern, etwa Speditionen und Handwerker. Die KEP-Branche ist ebenfalls von Dieselfahrverboten betroffen, obwohl sie frühzeitig damit begonnen hat, auf alternative Antriebe umzustellen.

Was regelt das Dieselfahrverbot?

Der Begriff sagt es eigentlich schon, es geht um ein Verbot der Durchfahrt für Dieselfahrzeuge. In einigen Städten betrifft dies wenige Straßenabschnitte, in anderen ganze Bezirke. Überall trifft es jedoch die Besitzer von Dieselfahrzeugen der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5. Außerdem – und das verrät der Begriff nicht – betrifft das Verbot vereinzelt auch Benziner mit der Abgasnorm Euro 1 oder Euro 2. Fahrverbotszonen sollen helfen, den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft einzuhalten. Dieser maximale Jahresmittelwert ist im Bundesimmissionsschutzgesetz festgehalten. Dennoch können derzeit über 60 Städte den Stickoxid-Grenzwert im Jahresmittel nicht einhalten.

Wie kam es zu den Dieselfahrverboten?

Auslöser war der Dieselskandal um einige deutsche Hersteller im Jahr 2017. Seither gelten Dieselfahrzeuge einigen in Deutschland als Dreckschleuder. Die Deutsche Umwelthilfe klagte gegen Städte, die Grenzwerte zur Reinhaltung der Luft nicht einhielten und verlangte, Dieselfahrzeuge aus Innenstädten zu verbannen.

Wo gelten Dieselfahrverbote für LKW?

Derzeit gibt es in einigen deutschen Städten Durchfahrtsverbote für Kraftfahrzeuge, darunter Stuttgart, Köln, Hamburg und Berlin. Busse, Gewerbetreibende, Anwohner und Rettungskräfte sind vielerorts ausgenommen. Wer jedoch unter das Verbot fällt und es dennoch ignoriert, muss mit Bußgeldern rechnen.

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